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Sozial- & Krankenversicherung

Alles über das Gesundheitswesen in Kärnten

Jeder, der in Österreich lebt und arbeitet, muss eine Krankenversicherung abschließen, die Teil des Sozialversicherungssystems des Landes ist. Sie deckt die medizinische Grundversorgung, Zahnarztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente ab. Es ist auch möglich, nicht erwerbstätige Verwandte und Kinder in die Krankenversicherung einzubeziehen. Welche Ärzte Sie aufsuchen können, hängt von Ihrer Krankenversicherung ab. Wenn Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert sind, können Sie Ärzte, die bei der ÖGK registriert sind, kostenlos aufsuchen. Sie müssen bei jedem Besuch Ihre E-Card mitbringen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Wahlarzt aufzusuchen.

Die E-card

Die E-card ist eine Chipkarte, die in einem ersten Schritt alle Krankenscheine ohne Barzahlung ersetzt. Die E-card deckt folgende Leistungen ab: Krankheit, Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Alter, Tod des Hauptverdieners, Hinterbliebene sowie Unterhalt und soziale Betreuung.

Die Beiträge der Arbeitnehmer werden monatlich vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber gezahlt. Freiwillig Versicherte und Selbstständige zahlen ihre Beiträge selbst und müssen dafür sorgen, dass sie sich bei der zuständigen Versicherungsgesellschaft anmelden.

Auf der Vorderseite der E-card sind Name, Titel und Sozialversicherungsnummer des Karteninhabers, Passfoto sowie die Kartenfolgenummer aufgedruckt. Darüber hinaus ist die Nummer der E-Card-Serviceline (050 124 3311) und der telefonischen Gesundheitsberatung auf der Kartenoberfläche aufgedruckt. Um die EKVK im Ausland nutzen zu können, müssen die Datenfelder auf der Rückseite der E-card vollständig ausgefüllt werden. Wenn die Datenfelder mit Sternchen ausgefüllt sind, gilt sie nicht als Anspruchsnachweis.

Weitere Informationen zur E-card, eine Übersicht über Ihre Krankenversicherungsrechte und weitere Details finden Sie unter: www.sozialversicherung.at